Prämiensparen

Prämiensparen
Prä|mi|en|spa|ren 〈n.; -s; unz.〉 prämienbegünstigtes Sparen

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prä|mi|en|spa|ren <sw. V.; hat; meist im Inf.>:
das Prämiensparen praktizieren.

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Prämi|ensparen,
 
1) Bezeichnung für das vom Staat geförderte prämienbegünstigte Sparen (Sparprämie, Wohnungsbauprämie); 2) von Kreditinstituten angebotene Sondersparform, auch als Bonus- oder Zuschlagssparen bezeichnet (Sparen); 3) ein seit 1950 von den Volksbanken und Raiffeisenbanken eingerichtetes Sparverfahren, bei dem die Prämiensparer innerhalb jeder Sparperiode einen bestimmten Sparbetrag sowie einen Auslosungsbeitrag einzahlen. Während der Sparbetrag dem Prämiensparer erhalten bleibt, fließen die Auslosungsbeiträge in einen Prämienfonds, dessen Gesamtbeitrag nach Abzug der Lotteriesteuer an ausgeloste Prämiensparer ausgeschüttet wird. Demzufolge wird diese Sondersparform auch als Gewinnsparen bezeichnet. Die Sparkassen veranstalten das Prämiensparen (»PS«) seit 1952. Seit 1959 läuft das Programm zur besseren Unterscheidung gegenüber dem im Sparprämiengesetz verwandten Begriff Prämie unter dem Motto »PS-Sparen und Gewinnen«.

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Prä|mi|en|spa|ren, das; -s: mit Prämien (1 b) verbundene Art des Sparens.

Universal-Lexikon. 2012.

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